Vermögensübergabe – zu Lebzeiten oder im Erbfall?
Man hört oft: 'Besser zu Lebzeiten schenken als nach dem Tod.' Das hat Gründe: Pflichtteile umgehen, Erbschaftssteuern minimieren, Familie absichern. Doch dabei ist der Verlust des Eigentums zu bedenken.
Der Notar hilft, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, wie lebenslange Nutzungsrechte, Rentenverträge und Rückkaufklauseln. Bei Vermögensübergaben nach dem Tod ist die rechtzeitige Beratung wichtig, denn viele haben kein wirksames Testament.
Die gesetzliche Erbfolge ist oft ungeeignet. Individuelle Testamente und Erbverträge sind besser, oft auch kostengünstiger. Der Notar erklärt, wie Erbrecht funktioniert und hilft bei der Gestaltung.
Nach einem Todesfall stehen Notare für Erbscheinanträge, Erbverzichte und Erbstreitigkeiten zur Verfügung. Wir unterstützen Sie von der Planung bis zur Nachlassregelung.