Mit einem Ehevertrag oder einer Lebenspartnerschaftsvereinbarung können Sie sich individuellen Bedürfnisse anpassen, sei es im Güterrecht, Unterhalt oder Versorgung. Der Notar berät Sie fair und neutral.
Auch für nicht verheiratete Paare kann ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein, besonders bei gemeinsamen Investitionen. So minimieren Sie Ihre Risiken bei Trennung oder Erbfällen.
Im Familienrecht unterstützt der Notar auch bei Sorgerechtserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionen. Wir sind für Sie da!